Einbruchschutz Mietwohnung: Tipps für mehr Sicherheit

Mietwohnung einbruchsicher machen: Wer ist zuständig?
Der Vermieter hat keine gesetzliche Pflicht, für einen erhöhten Einbruchschutz in der Mietwohnung zu sorgen.
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn nämlich bauliche Mängel eine konkrete Einbruchsgefahr darstellen. Wenn Türen oder Fenster beispielsweise nicht geschlossen werden können, muss der Vermieter entsprechend nachbessern.
In anderen Fällen kann es aber schwer werden, den Vermieter für geringen Einbruchschutz zu belangen, wenn zum Beispiel ein Baugerüst vor dem Haus aufgestellt ist und dadurch ein Einbruch erleichtert wird. In solchen Fällen ist der Mieter selbst verantwortlich, dass durch geeignete Maßnahmen – in diesem Fall das sichere Verschließen der Fenster – ein Einbruch verhindert wird.
Außerdem können Mieter auf eigene Kosten einige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzen. In einigen Fällen müssen sie den Vermieter voher aber um Erlaubnis fragen, in anderen nicht. Wann das der Fall ist, erfährst du hier.
Einbruchschutz durch den Vermieter: Diese Maßnahmen sind möglich
Wer eine Wohnung einbruchsicher gestalten will, muss sich unweigerlich mit den Sicherheitsstandards von Türen und Fenstern beschäftigen. Diese sind nach der Resistance Class (RC) beziehungsweise der Widerstandklasse (WK) unterteilt. Umso höher die Einstufung, desto länger braucht der Einbrecher, bis er Türen oder Fenster geöffnet hat.
Widerstandsklasse | Widerstandszeit | Einbruchsart | ||
DIN EN 1627 09/2011 |
DIN V ENV 1627 09/1999 |
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RC 1 | WK 1 | Keine Minute | Grundschutz gegen Vandalismus (Gegentreten, Gegenspringen) | |
RC 2 | WK 2 | 3 Minuten | Schützt gegen den Einsatz mit Schraubendreher, Zange, Keil | |
RC 3 | WK 3 | 5 Minuten | Schutz vor Einsatz mit Brechstange | |
RC 4 | WK 4 | 10 Minuten | Schutz vor Sägen, Stemmeisen, Hammer, Meißel, Bohrmaschine | |
RC 5 | WK 5 | 15 Minuten | Schutz vor Bohrmaschine, Stich-, Säbelsage, Winkelschleifer | |
RC 6 | WK 6 | 20 Minuten | Schutz vor leistungsfähiger Bohrmaschine, Stich-, Säbelsage, Winkelschleifer |
Wohnungstür
Eine Wohnungstüre besteht aus vielen Elementen: Türblatt, Zarge, Schloss, Beschlag und den Bändern. Je nachdem wie lange das Tür einem Einbruchversuch standhält, wird ihr eine Widerstandsklasse zugeteilt. Empfohlen wird mindestens die Widerstandsklasse RC 2.
Die Tür RC2 erfüllt dabei folgende Kriterien:
- Schloss mit 3-fach Hakenverriegelung
- Sicherheitszylinder mit außenliegender Edelstahlplatte als Aufbohrschutz (K100)
- Scharniere mit Stahlbändern und Bolzensicherung
- Sicherheitsrosette
- Verbundsicherheitsglas (VSG), sofern Glaselemente bestehen
Kosten: Ein Türkomplettsets bestsehend aus Kunststoff-Türblatt und den Kriterien RC2 kostet etwa 1.500 Euro. Aluminium oder Holztüren können auch leicht doppelt so viel kosten.
Sicherheitsschloss
Wer eine ohnehin recht Robuste Tür mit einem neuen Türschloss sichern möchte, sollte auf die entsprechende Norm achten. Viele Experten raten zu einem einbruchhemmenden Sicherheitsschloss mit der Norm DIN 18251.
Die darin verwendete Profilzylinder sind mit dem Kürzel BS (Borschutz) sowie BZ (Bohr- und Ziehschutz) versehen. Diese verhindern, dass Einbrecher das Schloss aufbohren beziehungsweise nach dem Bohren herausziehen können.
Kosten: Ein Hochsicherheits-Schließsystem kosten etwa ab 60 Euro aufwärts.
Türkette oder Querriegelschloss
Der erweiterte Einbruchsschutz ist entweder die relativ günstige Türkette – sie wird mit einigen Schrauben in der Tür als auch am Türholm befestigt. Oder die wesentlich sicherere Variante: das Querriegelschloss. Ähnlich zur Stangenverriegelung bei Fenstern wird dieses Schloss an der Innenseite der Wohnungstür angebracht. Sie verschließt beide Seiten im Bereich der Wohnungstür. Allerdings mit Einschränkungen. Angebracht werden können Querriegelschlösser nur dann, wenn es das Mauerwerk auch zulässt. Die dazugehörigen Schlösser sind von der Kategorie 1 (wenig Schutz) bis 5 (starker Schutz) erhältlich.
Kosten: Türkette: 20 Euro / Querriegelschoss: ab 150 Euro
Spion und Video-Sprechanlage
Einzelne Wohneinheiten können mit Türspionen und einer Gegensprechanlage ausgestattet werden. Während ein Türspion vom Schlüsseldienst recht schnell und günstig installiert werden kann, müssen bei einer Gegensprechanlage Verkabelungen durch das ganze Haus gezogen werden. Eine Gegensprechanlage trägt aber dann zum Einbruchschutz bei, wenn sie mit einer Videofunktion ausgestattet ist. Mieter erkennen dann besser, wem sie die Tür öffnen. So mancher angebliche Maler oder Postbote hat in Wirklichkeit den Fahrradkeller ausgeräumt.
Kosten: Die Technik kostet etwa 1.000 bis 1.500 Euro für 4 bis 6 Wohneinheiten. Die Kosten für den Einbau sind zusätzlich.
Fenster und Balkontüren
Türen und Fenster sind nicht unbedingt ein ernstes Hindernis für Einbrecher. Aber mithilfe bestimmter Widerstandsklasse (Resistance Class, kurz RC) wird es ihnen deutlich erschwert, Fenster aufzuhebeln oder Schlösser zu knacken. Dauert es zu lange, so die Theorie, bricht der Einbrecher in den meisten Fällen sein Vorhaben ab.
Fenster mit Sicherheitsklasse
Eine Tür oder ein Fenster der Sicherheitsklasse RC 2 hält einen Einbrecher, der mit Schraubendreher und Zange hantiert, mindestens drei Minuten auf. Eine Tür oder ein Fenster der Klasse RC 3 hält den Einbrecher mindestens fünf Minuten auf, selbst wenn er zusätzlich mit einem weiteren Schraubendreher und einem Stemmeisen ausgestattet ist.
Wer sich solch einbruchhemmende Türen oder Fenster einbauen lässt, sollte darauf achten, dass alle Elemente aufeinander abgestimmt und fachgerecht eingebaut sein sollten. Zusätzliche mechanische Sicherungstechnik erhöht den Einbruchschutz.
Abschließbare Griffe
Im Gegensatz zu gewöhnlichen Fenstergriffen bieten abschließbare Fenstergriffe zusätzlich die Möglichkeit, Fenster mit einem Schlüssel abzuschließen. Diese Modelle eignen sich besonders als Einbruchsschutz. Die Fenster können nicht durch aufhebeln von außen geöffnet werden. Zudem haben Einbrecher keine Chance, wenn sie in Höhe des Griffs das Fensterglas zerschlagen, um es dann mit dem Griff zu öffnen.
Kosten: Griff ab 20 Euro aufwärts
Stangenverriegelungen
Etwas teuer aber ein weiterer zusätzlicher Schutz gegen Einbrecher sind sogenannte Stangenverriegelungen. Sie werden quer zwischen den Fensterlaibungen fest verschraubt. Ihr Vorteil: Sie lassen sich bei fast allen Einbausituationen auch nachträglich montieren und passen an fast alle Fenster und Balkontüren. Sie verhindern, dass Fenster aufgehebelt werden können. Auch das Zerschlagen des Glases und der Einstieg wird unterbunden, da die Querstange den Einstieg schmälert und der Einbrecher nicht vorbeipasst.
Kosten: ab 100 Euro
In der Wohnung
Auch in der Wohnung gibt es Möglichkeiten, Einbrecher abzuschrecken. Dabei handelt es sich beispielsweise um Einbruchsmeldeanlage mit Alarmsirenen.
Alarmanlage
Alarmanlagen können einen zusätzlichen Schutz bieten. Sie verhindern zwar keinen Einbruchs-Versuch. Doch wird für Einbrecher das Risiko, entdeckt zu werden, deutlich erhöht. Es gibt die Möglichkeit, die Einbruchmeldeanlage auch über einen Überfallalarm auszulösen.
Zu einem Set gehört:
- Alarmzentrale
- Bedienteil
- Alarmsirene + Blitzlicht
- Funk-Öffnungsmelder
Kosten: Die Anschaffungskosten sind individuell, je nachdem wie viele Funköffner verwendet werden. Man sollte aber mit über 1.000 Euro rechnen.
Videoüberwachung
Eine Videoanlage im Treppenhaus oder im Eingangsbereich kann den Einbrecher abschrecken oder dabei helfen, eine Straftat aufzuklären. Weil eine Videokamera alles filmt, kann sie unter Umständen in die Persönlichkeitsrechte Außenstehender eingreifen. Deswegen ist der Einsatz von Überwachungskameras an bestimmte Regeln gebunden – die eine rechtssichere Überwachung sehr erschweren oder ganz unmöglich machen:
- es dürfen keine öffentlichen Wege oder fremde Grundstücke gefilmt werden
- es muss klar erkennbar auf die Videoaufnahmen hingewiesen werden – beispielsweise durch ein Hinweisschild neben der Klingel
- die Daten müssen sofort gelöscht werden, sofern sie nicht mehr zur Aufklärung einer Straftat benötigt werden
- alle Wohnparteien müssen einverstanden sein
Kosten: Komplettsysteme gibt es ab 700 Euro.
Achtung: Mieterhöhung nach Modernisierung
Beginnt der Vermieter mit baulichen Veränderungen der Mietwohnungen handelt es sich um eine Modernisierung. Obwohl sie aber im Sinne des Einbruchschutzes durchgeführt wird, muss der Vermieter mindestens drei Monate vorher den Mieter über Art und damit verbundene Mieterhöhung informieren. Den höheren Einbruchschutz muss dann der Mieter in Form einer Mieterhöhung finanzieren. Dann können bis zu 8 Prozent der entstandenen Kosten auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden.
Beispiel:
Der Vermieter lässt neue Fenster und Balkontüre samt abschließbaren Griffen und eine Eingangstür für 3.000 Euro einbauen.
Rechnung:
Erhöhung pro Jahr: 8 % der Modernisierungskosten = 3.200 ÷ 8% = 240,00 Euro
Erhöhung pro Monat: 240 Euro ÷ 12 = 20,00 Euro
Durch die neuen Fenster, Griffe und Türen könnte der Vermieter die Miete um 20,00 Euro pro Monat anheben.
Einbruchschutz: Was kann der Mieter umsetzen?
Mieter sollten es in erster Linie darauf achten, es Einbrechern nicht zu leicht zu machen. Die Polizei rät deswegen zu folgenden Maßnahmen, die Einbrechern einen Einbruch erschweren.
Alltagsmaßnahmen
- Wohnungstür abschließen
- Fenster nicht in Kippstellung
- Schlüssel nicht außerhalb verstecken (Fußmatte)
- Keine Einstiegshilfen in Garten oder Geräteschuppen
- keine Einstiegshilfen wie Leitern zugänglich machen
- keine Abwesenheitsnachrichten / Urlaubsbilder – beispielsweise über Social-Media-Kanäle
Im Urlaub
Da Einbrecher üblicherweise jede Gefahr meiden, um entdeckt zu werden, lassen sie sich deswegen meist schon von simulierter Anwesenheit abschrecken:
- Zeitschaltuhren an Lampen und Fernseher
- Nachbarn oder Freunde, die bei längerer Abwesenheit die Wohnung betreuen
Briefkasten entleeren, Rollos schließen und öffnen, durchlüften. Dadurch wirkt die Wohnung weniger verlassen.
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Baumaßnahmen ohne Erlaubnis des Vermieters
Der Mieter kann aber auch selbst Baumaßnahmen zum Einbruchschutz treffen, solange er die Bausubstanz nicht gefährdet. Ansonsten ist dies nur mit dem Einverständnis des Vermieters möglich. Ohne Erlaubnis sind beispielsweise folgende Anschaffungen und Einbauten denkbar:
- Austauschen des alten Türschlosses mit einem modernen
- Anbringen abschließbarer Fenster- und Balkongriffe
- Installieren einer Alarmanlage samt Bewegungsmelder in der Wohnung
Laut Amtsgericht Meißen (Az. 112 C 353/17) kann ein Mieter einen Türspion in die Eingangstür seiner Wohnung einbauen, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Einbau eines Türspions gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und greife deshalb nur geringfügig in die Bausubstanz ein, urteilten die Richter. Der Vermieter ist allerdings nur verpflichtet, den Einbau bis zum Ende des Mietverhältnisses zu dulden. Dann greift die Rückbaupflicht.
Baumaßnahmen mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters
Sobald in die Bausubstanz der Immobilie eingegriffen wird, also zum Beispiel Löcher gebohrt werden müssen, müssen Mieter den Vermieter um Erlaubnis fragen. Etwa bei:
- Türkette an der Wohnungstür
- Querriegelschloss an der Wohnungstür
Mieter müssen Rückbaupflicht beachten
Haben Mieter in ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen, kann der Vermieter verlangen, dass die Wohnung beim Auszug wieder in den Zustand versetzt wird, wie sie beim Einzug war. Das bedeutet: Alle Fenstergriffe und Türschlösser, die ersetzt wurden, müssen aufbewahrt werden, um sie vor dem Auszug wieder einzubauen. Sollten bei den Umbauarbeiten Schäden an Holz- oder Kunststoffteilen entstanden sein, beispielsweise Löcher in Türen, weil ein Türschloss angeschraubt wurde, muss der Mieter sie reparieren oder für die Kosten der Schadensbehebung aufkommen.
Einbruchschutz: Gibt es Zuschuss vom Staat?
Der Staat fördert Bauprojekte verschiedenster Art. Auch beim Einbruchschutz gibt es Möglichkeiten, mithilfe der staatlichen Förderung günstig zu modernisieren und es so Einbrechern so schwierig wie möglich zu machen. Sowohl Vermieter als auch Mieter können von Förderungen Gebrauch machen.
Wer wird gefördert?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt bei der Finanzierung von Einbruchschutzmaßnahmen. Sie gewährt günstige Kredite oder zahlt Investitionszuschüsse aus für:
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung. Es ist egal, ob die Wohnung selbst gentutzt oder vermietet wird.
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zwei¬familien¬hauses oder einer sanierten Wohnung. Es ist egal, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
- Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen. Es ist dabei egal, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
- Mieter
Mietern wird empfohlen, dass Sie mit Ihrem Vermieter zuvor eine Modernisierungs-vereinbarung treffen. Damit werden künftige Mietkosten und Modernisierungen vorab festgehalten. Das verschafft für beide Parteien Planungssicherheit.
Welche Förderungen gibt es?
Es gibt ein mögliches Förderprogramm der KfW-Bank, die für den Einbruchschutz genutzt werden kann:
Kriminalitätsprävention durch Einbruchsicherung
Schon seit 2015 können Eigentümer und Mieter auch finanzielle Zuschüsse beantragen, wenn sie ihren Wohnraum sicherer vor Einbrüchen machen wollen. Dazu dient das Zuschussprogramm „Kriminalitätsprävention durch Einbruchsicherung“ mit dem Kürzel 455-E.
Zuschuss: bis zu 10 Prozent der Investitionskosten, maximal 1.600 Euro
Die Förderung bekommt: Eigentümer und Mieter
Das wird gefördert: Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen, etwa:
- Einbruchhemmende Türen und Garagentore
- Nachrüstsysteme wie Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit und ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, wie aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Was wird nicht gefördert?
- Ferienhäuser und -wohnungen sowie Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
- digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik, Smartphones oder Tablet
Wer haftet bei Einbruch: Mieter oder Vermieter?
Entstehen bei einem Einbruch Schäden an Fenster oder Türen, muss der Vermieter dafür aufkommen. Außer er hat eine Gebäudeversicherung, die speziell auch Einbruchschäden übernimmt. Für die Schäden am Eigentum in der Wohnung muss der Mieter selbst aufkommen – wenn er eine Hausratsversicherung hat, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Ausnahme: das beschädigte Mobiliar wurde mitvermietet. Dann muss der Vermieter beziehungsweise dessen Versicherung für die Schäden aufkommen.
Entstehen die Einbruchsschäden, weil der Mieter fahrlässig handelt, wird es komplizierter. Versicherungen übernehmen dann den Schaden oftmals nicht oder versuchen dann das Geld vom Mieter wiederzubekommen. Hier muss gegebenenfalls jeder Einzelfall von einem Fachanwalt bewertet werden.
Kilian Treß
04.11.2021