Immobilie verkaufen während Corona

Wer seine Immobilie in Coronazeiten verkaufen möchte, kann angesichts von Verboten und Beschränkungen durchaus die Übersicht verlieren. Darf man seine Immobilie derzeit überhaupt anbieten, dürfen Interessenten empfangen werden und gibt es ein Berufsverbot für Notare? Ein Überblick, was es beim Immobilienverkauf derzeit zu beachten gibt.
FAQ – Immobilie verkaufen während Corona
Kann ich meine Immobilie trotz Coronapandemie verkaufen?
Darf ich mich mit Interessenten oder Maklern treffen?
Wie werden Besichtigungen durchgeführt?
Finden Notartermine statt?
Wer während der Coronapandemie eine Immobilie verkaufen will, kann sich an folgenden drei Schritten orientieren:
Schritt 1: Inserieren
Ist die Entscheidung gefallen, die eigene Immobilie zu veräußern, fängt die Suche nach einem passenden Interessenten nicht sofort an. Zuerst müssen grundlegende Fragen geklärt werden.
Immobilie verkaufen in Coronazeiten
Grundsätzlich gibt es keine Verbote oder Beschränkungen, die den Kauf beziehungsweise den Verkauf während der Coronakrise verhindern. Es kann wegen der hohen Infektionszahlen zu Verzögerungen kommen, beispielsweise bei Besichtigungen oder beim Gang zum Notar. Wer noch am Anfang des Hausverkaufs steht, muss womöglich noch weitere Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören neben dem Energieausweis auch der Grundriss, Fotos sowie der Gebäudeversicherungsschein.
Die Entwicklung der Immobilienpreise in der Coronakrise
Geht der Preis für Immobilien zurück? Zu Beginn waren sich Experten uneins, Statistiken zeigten jedoch keinen Rückgang der Preise, sondern sogar eine leichte Steigung mit Tendenz zur Stagnation. Nach mittlerweile einem Jahr Pandemie klettern die Preise bereits weiter. Das zeigte eine Untersuchung von immowelt, bei der die Medianpreise aus Februar 2020 und Februar 2021 verglichen wurden.
Sind alle Dokumente zusammengesucht und ein Angebotspreis gefunden, kann die Immobilie inseriert werden.
Sind Inserate auf immowelt weiterhin möglich?
immowelt bleibt auch in der Krise ein starker Partner. Deswegen sind Inserate auch weiterhin uneingeschränkt möglich.
Wer seine Immobilie erfolgreich vermarkten will, sollte das Exposé so aussagekräftig wie möglich erstellen. Dazu gehören neben einem Grundriss und guten Bildern auch Formulierungen, die die Anzeige bei Suchmaschinen besser auffindbar machen.
Wie das perfekte Inserat aussieht und wie die Immobilienanzeige bei Google und Co. besser gefunden wird.
Schritt 2: Besichtigungen
Erreichen den Anbieter die ersten Kontaktanfragen kommt es zum zweiten großen Schritt: den Besichtigungen.
Können Besichtigungen durchgeführt werden?
Besichtigungen sind per se während der Coronapandemie nicht verboten. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen sollten aber Einzeltermine stattfinden. Im Idealfall geht einer Live-Besichtigung eine Online-Besichtigung über eine Video-App voraus. Hier sind Skype oder Zoom derzeit sehr beliebt, gleichermaßen können über die bekannten Messenger wie Whatsapp, Facebook oder Facetime Videotelefonate durchgeführt werden.
Ein virtueller Rundgang, der zum Download angeboten wird, hat den Vorteil, dass nicht jeder Interessent einzeln durch die Wohnung geführt werden muss. Hat ein Suchender danach weiterhin Interesse, kann eine Einzelbesichtigung erfolgen.
Ansteckungen vermeiden
Während der Besichtigung gelten dieselben Hygienemaßnahmen, die vom Robert-Koch-Institut auch für den Alltag empfohlen werden. Abstand halten, Händewaschen und Maske tragen können helfen, Personen nicht mit Sars-CoV-2 zu infizieren. Zu empfehlen ist womöglich auch bei Besichtigungen das Tragen von medizinischen Masken.
Hier informieren, was es bei Besichtigungen während der Coronapandemie zu beachten gibt.
Kontakt mit Maklern
So ein Immobilienverkauf ist auch ohne Coronapandemie schon herausfordernd. Wer den Zeitaufwand scheut oder sich überfordert fühlt, kann sich einen Makler an seine Seite holen.
Dieser übernimmt für den Verkäufer grundlegende Aufgaben, angefangen vom Erstellen des Exposés bis hin zur Vermittlung an Interessenten. Das Treffen mit Interessenten ist demnach ein wichtiger Grund, dem unter Abstandhalten und Einhalten der Hygieneregeln nichts entgegensteht.
Allerdings sollten Treffen auf ein Minimum reduziert werden. Alles was telefonisch oder per Videotelefonie funktioniert, sollte auch auf diesem Weg abgeklärt werden.
3. Schritt: Verkaufen
Ist die Immobilie besichtigt und Verkäufer und Interessent sich über alle wichtigen Details einig, steht dem Eigentümerwechsel an sich nichts mehr im Weg.
Kilian Treß
29.03.2021