
Mieterhöhung – was ist zulässig?
Viele Mieter haben vor einer drastischen Mieterhöhung Angst. Dafür gibt es im Gesetz aber klare Regelungen. So prüfen Mieter, wann eine Mieterhöhung zulässig ist. weiterlesen
So viel Miete können Mieter zurückfordern
Je nachdem, wann ein Mietverhältnis begründet wurde, können Mieter durch ihre Rüge unterschiedlich viel Miete zurückbekommen. Das liegt daran, dass die Gesetzgebung zur Rückforderung der Miete durch die Verschärfung der Mietpreisbremse zum 1. April 2020 geändert wurde (§ 556g BGB).
Das Mietverhältnis wurde vor dem 1. April 2020 begründet:
- Der Mieter kann erst ab dem Zeitpunkt, zu dem er den Vermieter gerügt hat, bei der nächsten fälligen Miete zu viel gezahltes Geld zurückfordern – und zwar jenen Anteil, der oberhalb der Zehn-Prozent-Grenze liegt.
Das Mietverhältnis wurde ab dem 1. April 2020 begründet:
- Der Mieter hat in der Regel Anspruch auf die Rückzahlung der gesamten zu viel gezahlten Miete, und zwar ab Beginn des Mietverhältnisses. Vorausgesetzt, er erteilt die Rüge in den ersten zweieinhalb Jahren nach Beginn des Mietverhältnisses und das Mietverhältnis war bei Zugang der Rüge noch nicht beendet.
- Wer erst zweieinhalb Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses die überhöhte Miete rügt, trifft damit nur noch künftige Mietzahlungen, die nach der Rüge fällig werden. Das in der Vergangenheit zu viel gezahlte Geld kann er nicht mehr zurückfordern. Das ergibt sich aus Artikel 229 § 51 EGBGB.
Wichtig: Mieter sollten die Miete nicht eigenständig kürzen. Denn sollte sich im konkreten Fall herausstellen, dass die Miethöhe doch rechtens ist, riskieren sie eine Kündigung wegen der dadurch entstehenden Mietschulden. Zur Sicherheit empfiehlt sich daher die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt.
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Wie geht es mit der Mietpreisbremse weiter?
Die Mietpreisbremse gilt nun bis 2025. Städte und Gemeinden, in denen sie noch nicht gilt, haben weiterhin die Möglichkeit, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu definieren und die Mietpreisbremse einzuführen. Allerdings nur noch bis Ende des Jahres 2020, da nach der bisherigen Rechtsprechung die entsprechenden Verordnungen nur bis dahin erlassen werden können.