Will der Eigentümer eine Mietwohnung modernisieren, müssen Mieter das in der Regel dulden. Nun hat der Bundesgerichtshof hier aber eine Grenze gezogen: Werden Wände eingerissen und der Grundriss verändert, so ist das Maß voll. Der Grund: Wenn etwas Neues entsteht, sei dies keine Modernisierung mehr.