Immobilien-Kapitalanleger profitieren nicht nur von Mieteinnahmen, sondern auch von Steuervergünstigungen – in Form der Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA. Mit dieser Gebäudeabschreibung können Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ein Überblick mit Abschreibungsrechner.